FAQ Rucksack KiTa

FAQ Rucksack KiTa

FAQ Rucksack KiTa

Ob als interessierte Familie, als pädagogische Fachkraft, Elternbegleiter*in oder Programmkoordinator*in: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was möchte Rucksack KiTa?

Im Fokus steht die alltagsintegrierte allgemeine und mehrsprachige Sprach- und Familienbildung, die von Eltern/Familien und KiTa gemeinsam getragen wird.

Wer kann an Rucksack KiTa teilnehmen?

  • Kinder zwischen vier und sechs Jahren, die mehrsprachig aufwachsen und ihre Eltern/Familien, die bereits in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder die Potenziale der MehrSprachigkeit kennenlernen und nutzen möchten und die vom Kind besuchte KiTa
  • Bedingung: Die KiTa ist an das Programm angebunden
  • Bildungsinstitutionen, die sich vielfaltsorientierter Vielfalt (diversitätsorientiert) öffnen wollen

Wo findet eine Rucksack KiTa-Gruppe statt?

Die Rucksack KiTa-Gruppe wird vor Ort in der teilnehmenden KiTa angeboten.

Wann kann mein Kind mit Rucksack KiTa starten?

Empfehlenswert ist ein Start zu Beginn des Kindergartenjahres und nach der Eingewöhnungsphase.

Wann findet eine Rucksack KiTa-Gruppe statt?

Die Rucksack KiTa-Gruppe findet in der Regel während des Kindergarten-Jahres statt: 1 x wöchentlich für ca. 9 Monate

Wer ist für das Programm verantwortlich?

Rucksack KiTa wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. Auch die Gesamtkoordination NRW und bundesweit liegt bei der LaKo.

Nähere Informationen finden Sie hier

Welche Aufgaben hat die KiTa, die Rucksack KiTa anbietet?

  • Das Programm Rucksack KiTa ist Teil des Konzepts
  • KiTa oder Träger der KiTa sind Kooperationspartner des bundesweiten Programms Rucksack KiTa
  • KiTa oder Träger der KiTa stellen die Räumlichkeiten für die Rucksack KiTa-Gruppe bereit

Welche Aufgaben hat das Rucksack KiTa-Team?

  • alltagsintegrierte Sprachbildung in Deutsch
  • Begleitung und Unterstützung der MehrSprachigkeit der Kinder
  • Partizipative Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern/Familien

Ist während der Rucksack KiTa- Elterngruppe eine Kinderbetreuung für Geschwisterkinder gewährleistet?

Ja, wenn Eltern/Familien mit Kindern unter oder über dem Alter der Programmzielgruppe teilnehmen, kann eine Kinderbetreuung in der KiTa zur Verfügung gestellt.

Wer ist für das Programm Rucksack KiTa verantwortlich?

Rucksack KiTa wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKo) fachlich begleitet. Auch die Gesamtkoordination NRW und bundesweit liegt bei der LaKo.

Nähere Informationen finden Sie hier

Die Umsetzung erfolgt obligatorisch in Zusammenarbeit mit den lokalen Kommunalen Integrationszentren (KI) und den bundesweiten Kooperationspartnern (Landeskoordinierungsstellen, lokale- und/oder regionale Programmkoordinierungsstellen).

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wann kann das Programm starten?

Empfehlenswert ist ein Start zu Beginn des Kindergartenjahres und nach der Eingewöhnungsphase.

Welche Themen eignen sich besonders für Vorläufer-, Einstiegs- oder Schnupperkurse?

Familie oder KiTa-Einstieg, Medien, Bewegung

Welche KiTas und Familienzentren sind geeignet?

KiTas und Familienzentren, die

  • ihr Interesse beim KI oder beim bundesweiten Kooperationspartner bzw. beim Bundestransfer-Team anmelden
  • über ausreichend Räume verfügen
  • die ausreichende Gruppenstärke für die Bildung von -Familien-Gruppen ausweisen (mind. 6 interessierte Familien)

Welche Stellen sollten von Anfang an bei der Programmplanung eingebunden werden?

Empfehlenswert: Jugendamt/Fachberatung und mögliche Förderer und Geldgeber

Wer sollte im Hinblick auf das Gelingen des Programms miteinander vernetzt sein?

  • Kommunales Integrationszentrum/bundesweiter Kooperationspartner
  • Jugendamt
  • Träger der KiTa/Fachberatungen
  • Kitaleitung und -team
  • Elternbegleiter*in
  • weitere Netzwerkpartner, z.B. Bibliotheken, etc.

Welche Schritte sind vor der Implementierung des Programms in der KiTa zu beachten?

  • Klärung Aufgaben Programmträger
  • Klärung Finanzierung
  • Kooperationsvereinbarung zwischen Träger/KiTa und KI/bundesweite Kooperationspartner
  • Programmvorstellung, Interessensbekundung und Akquise
  • Qualifizierung

Welche Aufgaben hat die Bildungsinstitution?

  • das Programm Rucksack KiTa fungiert als Konzept der Bildungsinstitution (integratives Angebot)
  • Kooperationsvereinbarung zwischen KI/bundesweitem Kooperationspartner und KiTa/Träger der KiTa (Festschreibung Ziele der Zusammenarbeit, Kooperationsbeiträge der Partner, Finanzen)
  • Räumlichkeiten für die Eltern-/Familiengruppe (und einer möglichen Kinderbetreuung) bereitstellen
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation
  • Teilnahme an Qualifizierungsangeboten
  • Ggf.: Teilnahme am Arbeitskreis Griffbereit und Rucksack vor Ort

Welche Aufgaben hat das Rucksack KiTa-Team?

  • Koordination und Durchführung der mit der Eltern-/Familiengruppe abgestimmten parallelisierten alltagsintegrierten Sprachbildung in Deutsch
  • Begleitung und Unterstützung der MehrSprachigkeit der Kinder
  • Partizipative Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern/Familien
  • Koordination und Durchführung von Planungsgesprächen und Absprachen von Erzieher*innen, Elternbegleiter*innen, (ggf. KI) in Abstimmung mit Elternbegleiter*innen/Besprechung von Anfragen der Eltern/Familien
  • Teilnahme an Austausch- und Reflexionstreffen vor Ort
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation
  • Teilnahme an Qualifizierungsangeboten

Welche Aufgaben haben das KI/der bundesweite Kooperationspartner?

  • Präsentation des Programms u.a. bei interessierten Trägern, im KiTa-Team
  • Koordinierung/Begleitung des Programms
  • Bereitstellung der Materialien
  • Werbung für das Programm
  • Teilnahme und Auswertung der jährlichen Evaluation
  • Basisqualifizierung der Elternbegleiter*innen und Erzieher*innen
  • Weiterbildung der Elternbegleiter*innen und Erzieher*innen

Wer ist für die Werbung der Teilnehmer*innen des Programms verantwortlich bzw. welche Methoden der Familienanwerbung haben sich bewährt?

  • die Bildungsinstitution weist bei den Anmeldegesprächen bereits auf das Programm hin
  • evtl. Werbung über migrantische Communities und MSO und ggf. in Absprache mit Integrationsrat

Welche Voraussetzungen sollten Elternbegleiter*innen mitbringen?

  • eigene MehrSprachigkeit
  • zeitlich und räumlich flexibel

Wer schließt den Vertrag mit dem/r Elternbegleiter*in?

  • Der Träger der Rucksack KiTa-Gruppe
  • Der Träger der Kindertageseinrichtung

Wer schult die Elternbegleiter*innen?

lokales KI/bundesweiter Kooperationspartner

Ist während der Rucksack KiTa-Gruppe eine Kinderbetreuung notwendig?

Ja, wenn Eltern/Familien mit Kindern unter oder über dem Alter der Programmzielgruppe teilnehmen

Wer schließt den Vertrag mit der Kinderbetreuung?

Siehe Punkt: Wer schließt den Vertrag mit dem/r Elternbegleiter*in

Wer übernimmt die Federführung zur Implementierung des Rucksack KiTa-Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Welche Bildungsinstitutionen sind geeignet?

Bildungsinstitutionen, die

  • ihr Interesse beim KI oder beim bundesweiten Kooperationspartner bzw. beim Bundestransfer-Team anmelden
  • über ausreichend Räume verfügen
  • die eine ausreichende Gruppenstärke für die Bildung von Rucksack KiTa-Gruppen ausweisen (mind. 6 Familien)

Wer sollte im Hinblick auf das Gelingen des Programms miteinander vernetzt sein?

  • Kommunales Integrationszentrum/bundesweiter Kooperationspartner
  • Jugendamt
  • Träger der KiTa/Fachberatungen
  • Kitaleitung und -team
  • Elternbegleiter*in
  • weitere Netzwerkpartner, z.B. Bibliotheken, etc.

Wer schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der KiTa und weiteren Partnern ab?

Das lokale KI oder der bundesweite Kooperationspartner schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der KiTa und – wenn vorgesehen – mit weiteren Partnern ab.

Was steht in der Kooperationsvereinbarung zwischen KiTa und KI/bundesweitem Kooperationspartner?

In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweiligen Zuständigkeiten sowie Fristen zum Verwendungsnachweis festgeschrieben.

Wie sieht es mit Kooperationsvereinbarungen zwischen LaKI und KI/bundesweitem Kooperationspartner bzw. KI/bundesweitem Kooperationspartner und Träger, KiTa aus?

Die Umsetzung ist an Kooperationsvereinbarungen gebunden.

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern oder KiTas vor Ort sind regional zu treffen.  

Wer ist für die Werbung der Teilnehmer*innen des Programms verantwortlich bzw. welche Methoden der Eltern-/Familienanwerbung haben sich als erfolgreich herausgestellt?

  • die Bildungsinstitution weist bei den Anmeldegesprächen bereits auf das jeweilige Programm hin
  • evtl. Werbung über migrantische Communities und MSO und ggf. in Absprache mit Integrationsrat

Welche Voraussetzungen sind bei der Suche der Elternbegleiter*innen zu beachten?

  • mehrsprachige/r Elternbegleiter*in
  • zeitlich und räumlich flexibel

Welche Voraussetzungen sind bei der Suche der Elternbegleiter*innen zu beachten?

  • mehrsprachige/r Elternbegleiter*in
  • zeitlich und räumlich flexibel

Nach welchen Kriterien wird der Stundenumfang der Elternbegleiter*innen ausgewählt und festgesetzt?

Empfehlenswert:

  • 3-4 Zeitstunden pro Woche: 2 in der Elterngruppe und 1-2 Stunden zur Vorbereitung und Nachbereitung
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Nach welchen Kriterien wird der Stundenumfang der Elternbegleiter*innen ausgewählt und festgesetzt?

Empfehlenswert:

  • 3-4 Zeitstunden pro Woche: 2 in der Elterngruppe und 1-2 Stunden zur Vorbereitung und Nachbereitung
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Wie sieht die Honorierung der Elternbegleiter*innen aus und welche Termine sind dabei zu berücksichtigen?

Die Tätigkeit als Elternbegleiter*in wird in der Regel honoriert. Die LaKo erhebt Mittelwerte und spricht orientiert an den Sätzen der Familienbildung/VHS Empfehlungen aus. Die Honorierung kann sich aber auch an der Übungsleiterpauschale orientieren oder in Form eines Mini-Jobs erfolgen. Es gibt auch den Fall der Freistellung des festangestellten Personals, welche eine direkte Honorierung ersetzt.

Zu den Terminen zählen in der Regel:

  • Durchführung der Gruppenstunden
  • Schulungen, Fortbildungen
  • Reflexions- und Planungsgespräche
  • Vor- und Nachbereitung der Angebote
  • Ggf.: Termine des regionalen Arbeitskreises Griffbereit und Rucksack

Wer schult die Elternbegleiter*innen?

Empfehlenswert:

Federführung der Schulung beim lokalen KI/bundesweiten Kooperationspartner, der später die Rucksack KiTa-Gruppen begleitet und so von Anfang an ein Ansprechpartner der Elternbegleiter*innen sein kann. Informationen zum Programm vermittelt das lokale KI/der bundesweite Kooperationspartner.

Zu bestimmten Themenschwerpunkten wie z.B. Medienpädagogik, Literacy usw. können ggf. Referent*innen eingesetzt werden.

Welche Schwerpunkte sollten bei den Schulungen beachtet werden?

Siehe dazu: Bundesweit gültiges Curriculum (dieses steht für registrierte Programmkoordinator*innen im geschützten Downloadbereich zur Verfügung).

Welche Bescheinigungen sind den Elternbegleiter*innen auszuhändigen?

  • Bestätigung Basisqualifizierung EB
  • Bestätigung Weiterqualifizierung EB
  • Bestätigung über Zeitraum der Honorartätigkeit EB

Wie lässt sich ein Austausch-/Reflexionstreffen zwischen verschiedenen Rucksack KiTa-Gruppen gestalten?

  • Im Rahmen eines (regionalen) Arbeitskreises Griffbereit und Rucksack vor Ort
  • Im Rahmen von Praxisworkshops/Qualifizierungen

Bei welcher Gruppenstärke ist die Finanzierung des Programms sinnvoll?

Empfehlenswert ist eine gleichbleibende Gruppenstärke zwischen 6 (Minimum) und 18 Personen.

Wie sieht eine langfristige Finanzierung aus?

Möglichkeiten:

  • Im Rahmen von Integrations- und Bildungskonferenzen des Landes/der Stadt/des Kreises, Festlegung von Integrationsleitzielen, insbesondere zur Sprachförderung, Familienbildung/Erwachsenenbildung sowie Synergieeffekte durch Landes- sowie Bundesprogramme (IfKuF, Sprach-Kitas, etc.)
  • Lokale Absprachen, Budget Rucksack KiTa fest in den Haushalt des jeweiligen Jugendamtes einzustellen/Mittel der Familienzentren
  • Großzügige Spende eines Unternehmens / Fußballvereins etc.

Wie hoch ist der Stundenumfang, den Elternbegleiter*innen für ihre Tätigkeit aufbringen?

In der Regel:

  • 3-4 Zeitstunden pro Woche: 2 in der Elterngruppe und 1-2 Stunden zur Vorbereitung und Nachbereitung
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Welche Schwerpunkte werden bei der Schulung gesetzt?

Siehe dazu: Qualifizierung zur Elternbegleiter*in.

Welche Bescheinigungen erhalten Elternbegleiter*innen?

  • Bestätigung Basisqualifizierung EB
  • Bestätigung Weiterqualifizierung EB
  • Bestätigung über Zeitraum der Honorartätigkeit EB