FAQ griffbereitMINI

FAQ griffbereitMINI

FAQ griffbereitMINI

Ob als interessierte Familie, als pädagogische Fachkraft, Gruppenbegleiter*in oder Programmkoordinator*in: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was möchte griffbereitMINI?

Den *Familien bewusst machen, dass jegliche Kommunikation mit dem Kind (verbal wie non-verbal) Sprachbildung ist. Im Fokus steht daher die kleinkindgerechte Eltern-Kind-Interaktion über Aktivitäten wie z.B. gemeinsames Spielen, Singen, Vorlesen, etc.) in mind. zwei Sprachen: der Familiensprache(n) und Deutsch.

Wer kann an griffbereitMINI teilnehmen?

  • Kinder im ersten Lebensjahr und ihre *Eltern/*Familien inkl. Schwangere

Wo finden griffbereitMINI-Gruppen statt?

griffbereitMINI-Gruppen können in Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Familienbildungsstätten, Migrationsorganisationen, Hebammenpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen, etc. angeboten werden.

Wann kann mein Kind mit griffbereitMINI starten?

Ab der Schwangerschaft der *Mutter bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Ein Einstieg ist in diesem Zeitrahmen jederzeit möglich.

Wann und wie lange findet eine griffbereitMINI-Gruppe statt?

griffbereitMINI-Gruppen finden in der Regel 1 x wöchentlich für 90 Minuten zu einer festgelegten Zeit statt.

Wer ist für das Programm verantwortlich?

griffbereit-MINI wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. Die Koordination in NRW erfolgt durch die einzelnen Kommunalen Integrationszentren (KI) mit Unterstützung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI). In Bundesländern mit Landeskoordinierung (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) liegt die Verantwortung in den Händen der jeweiligen LaKo, bei Bundesländern ohne Landeskoordinierung beim am ZfTI angesiedelten Bundestransfer-Team.

Nähere Informationen finden Sie hier

Welche Aufgaben hat die Bildungsinstitution, die griffbereitMINI anbietet?

  • Das Programm griffbereitMINI ist Teil des Konzepts
  • Die Bildungsinstitution ist Kooperationspartner des bundesweiten Programms griffbereitMINI
  • Die Bildungsinstitution stellt die Räumlichkeiten und nach Absprache Material für die griffbereitMINI-Gruppe zur Verfügung

Ist während der griffbereitMINI-Gruppe eine Kinderbetreuung für Geschwisterkinder gewährleistet?

Ja, wenn *Eltern/*Familien mit Kindern, die altersmäßig über der Programmzielgruppe liegen, teilnehmen, kann bei Bedarf eine Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Wer ist für das Programm griffbereitMINI verantwortlich?

griffbereitMINI wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. In NRW sind die einzelnen Kommunalen Integrationszentren verantwortlich. Sie werden vom Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) fachlich begleitet.

Nähere Informationen finden Sie hier

Die Umsetzung erfolgt obligatorisch in Zusammenarbeit mit den lokalen Kommunalen Integrationszentren (KI) und den bundesweiten Kooperationspartnern (Landeskoordinierungsstellen, lokale- und/oder regionale Programmkoordinierungsstellen).

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wann kann das Programm starten?

griffbereitMINI kann jederzeit starten – sobald die benötigte Gruppenstärke (empfohlen werden – je nach Raumgröße – 4 bis 8 interessierte *Familien) zusammenkommt.

Welche Bildungsinstitutionen sind geeignet?

Bildungsinstitutionen, die

  • ihr Interesse beim KI oder beim bundesweiten Kooperationspartner bzw. beim Bundestransfer-Team (Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung, ZfTI) anmelden
  • über geeignete Räumlichkeiten verfügen
  • ihr Profil hinsichtlich Diversität und Mehrsprachigkeit stärken wollen
  • eine ausreichende Gruppenstärke für die Bildung von griffbereitMINI-Gruppen vorweisen können (bis zu 8 interessierte Familien)

Welche Stellen sollten von Anfang an bei der Programmplanung eingebunden werden?

Empfehlenswert: Jugendamt/Fachberatung, die Frühen Hilfen und mögliche Förderer und Geldgeber

Wer sollte im Hinblick auf das Gelingen des Programms miteinander vernetzt sein?

  • Kommunales Integrationszentrum/bundesweiter Kooperationspartner
  • Frühe Hilfen
  • Jugendamt
  • Träger der KiTa/Fachberatungen
  • Kitaleitung und -team
  • Gruppenbegleiter*innen
  • Familienbildung, MSO, Integrationskursträger, Ankommenstreffpunkt, usw.
  • weitere Netzwerkpartner, z.B. Bibliotheken, Hebammen, Kinderärzt*innen, Schwangerschaftsberatungsstellen, etc.

Welche Schritte sind vor der Implementierung des Programms in der Bildungsinstitution zu beachten?

  • Klärung Aufgaben Programmträger
  • Klärung Finanzierung
  • Kooperationsvereinbarung zwischen Träger/KiTa und KI/bundesweite Kooperationspartner
  • Programmvorstellung, Interessensbekundung und Akquise
  • Qualifizierung

Welche Aufgaben hat die Bildungsinstitution?

  • das Programm griffbereitMINI fungiert als Konzept der Bildungsinstitution (integratives Angebot)
  • Kooperationsvereinbarung zwischen KI/bundesweitem Kooperationspartner und Bildungsinstitution/Träger (Festschreibung Ziele der Zusammenarbeit, Kooperationsbeiträge der Partner, Finanzen)
  • Räumlichkeiten für die *Eltern-/*Familiengruppe (und einer möglichen Kinderbetreuung) bereitstellen
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation (sofern nicht von der Koordinierungsstelle übernommen)

Welche Aufgaben haben das KI/der bundesweite Kooperationspartner?

  • Präsentation des Programms u.a. bei interessierten Trägern, im KiTa-Team
  • Koordinierung/Begleitung des Programms
  • Bereitstellung der Materialien
  • Werbung für das Programm
  • Teilnahme und Auswertung der jährlichen Evaluation
  • Basisqualifizierung der Gruppenbegleiter*innen
  • Weiterbildung der Gruppenbegleiter*innen

Wer ist für die Werbung der Teilnehmer*innen des Programms verantwortlich bzw. welche Methoden der Familienanwerbung haben sich bewährt?

  • die Bildungsinstitution weist bei den Anmeldegesprächen/auf der Homepage/mit Aushängen in der Einrichtung und im Sozialraum (Orte an denen sich Familien aufhalten wie Lebensmittelgeschäft, Bäcker, Hebammenpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Kinderärzt*innen, Angebote für kleine Kinder, etc./über Zeitungsannoncen bereits auf das Programm hin
  • die Koordinierungsstelle und der Träger werben über ihre jeweiligen Homepages, Soziale Medien und Netzwerke
  • die Gruppenbegleiter*innen werben bei guter Vernetzung im Stadt- bzw. Ortsteil mit Flyern und Mund-zu-Mund-Propaganda
  • evtl. Werbung über migrantische Communities und MSO und ggf. in Absprache mit dem Integrationsrat
  • das Jugendamt kann als möglicher Kooperationspartner ebenfalls werbend unterstützen

Welche Aufgaben haben Gruppenbegleiter*innen?

  • Teilnahme an Planungsabsprachen mit der Bildungsinstitution vor Beginn
  • Unterstützen der Bildungsinstitution bei der Anwerbung von *Familien
  • Wöchentliche Durchführung der griffbereitMINI-gruppe (2 Zeitstunden)
  • Teilnahme an regelmäßigen Austausch- und Reflexionstreffen mit der Koordinierungsstelle
  • Teilnahme an der Basisqualifizierung und Weiterbildung für Gruppenbegleiter*innen
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation
  • Evtl. Teilnahme an viertel- bzw. halbjährlichen Planungsgesprächen mit der Bildungsinstitution

Welche Voraussetzungen sollten Gruppenbegleiter*innen mitbringen?

  • eigene MehrSprachigkeit
  • mind. gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • internationale *Familiengeschichte
  • offen, empathisch, positiv, freundlich, *familienkultursensibel, teamfähig
  • Freude an Arbeit mit Familien und Säuglingen/Babys/Kleinkindern
  • zeitlich und räumlich flexibel sein
  • ggf. pädagogische Ausbildung

Wer schließt den Vertrag mit dem/r Gruppenbegleiter*in?

  • Die Koordinierungsstelle des griffbereitMINI-Programms
  • Der Träger der Bildungsseinrichtung

Wer schult die Gruppenbegleiter*innen?

Lokales KI/bundesweiter Kooperationspartner

Wer schließt den Vertrag mit der Kinderbetreuung?

Siehe Punkt: Wer schließt den Vertrag mit dem/r Gruppenbegleiter*in

Wer ist für das Programm griffbereitMINI verantwortlich?

griffbereitMINI wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. In NRW sind die einzelnen Kommunalen Integrationszentren verantwortlich. Sie werden vom Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) fachlich begleitet.

Nähere Informationen finden Sie hier

Die Umsetzung erfolgt obligatorisch in Zusammenarbeit mit den lokalen Kommunalen Integrationszentren (KI) und den bundesweiten Kooperationspartnern (Landeskoordinierungsstellen, lokale- und/oder regionale Programmkoordinierungsstellen).

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wie hoch ist der Stundenumfang, den Gruppenbegleiter*innen für ihre Tätigkeit aufbringen?

In der Regel:

  • 2 Zeitstunden pro Woche: 1,5 in der Elterngruppe und 0,5 Stunden zur Vor- und Nachbereitung
  • In der Regel 16 Veranstaltungen im Halbjahr und 32 im Jahr
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Wie sieht die Honorierung der Gruppenbegleiter*innen aus und welche Termine sind dabei zu berücksichtigen?

Die Tätigkeit als Gruppenbegleiter*in wird in der Regel honoriert. Die LaKo erhebt Mittelwerte und spricht orientiert an den Sätzen der Familienbildung/VHS Empfehlungen aus. Die Honorierung kann sich aber auch an der Übungsleiterpauschale orientieren oder in Form eines Mini-Jobs erfolgen. Es gibt auch den Fall der Freistellung des festangestellten Personals, welche eine direkte Honorierung ersetzt.

Zu den Terminen zählen in der Regel:

  • Durchführung der Gruppenstunden
  • Schulungen, Fortbildungen
  • Reflexions- und Planungsgespräche
  • Vor- und Nachbereitung der Angebote

Ggf.: Termine des regionalen Arbeitskreis griffbereitMINI, Griffbereit und Rucksack KiTa.

Wer schult die Gruppenbegleiter*innen?

Empfehlenswert:

Die Federführung der Schulung liegt beim lokalen KI/bundesweiten Kooperationspartner, der später die griffbereitMINI-Gruppen begleitet und so von Anfang an ein Ansprechpartner der Gruppenbegleiter*innen sein kann.

Informationen zum Programm vermittelt das lokale KI/der bundesweite Kooperationspartner.

Zu bestimmten Themenschwerpunkten wie z.B. Medienpädagogik, Literacy usw. können ggf. Referent*innen eingesetzt werden.

Welche Schwerpunkte werden bei der Schulung gesetzt?

Siehe dazu: Qualifizierung zur Gruppenbegleiter*innen.

Welche Bescheinigungen erhalten Gruppenbegleiter*innen?

  • Bestätigung Basisqualifizierung
  • Bestätigung Weiterqualifizierung
  • Bestätigung über Zeitraum der Honorartätigkeit

Wer schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der Bildungsinstitution und weiteren Partnern ab?

Das lokale KI oder der bundesweite Kooperationspartner schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der Bildungsinstitution und – wenn vorgesehen – mit weiteren Partnern ab.

Wie sieht es mit Kooperationsvereinbarungen zwischen LaKo und KI/bundesweitem Kooperationspartner bzw. KI/bundesweitem Kooperationspartner und Träger, Institution aus?

Die Umsetzung ist an Kooperationsvereinbarungen gebunden.

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern oder Bildungsinstitutionen vor Ort sind regional zu treffen.

Welche Voraussetzungen sind bei der Suche der Gruppenbegleiter*innen zu beachten?

  • mehrsprachig
  • mind. gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • internationale *Familiengeschichte
  • offen, empathisch, positiv, freundlich, *familienkultursensibel, teamfähig
  • Freude an Arbeit mit Familien und Säuglingen/Babys/Kleinkindern
  • ggf. pädagogische Ausbildung
  • zeitlich und räumlich flexibel sein

Nach welchen Kriterien wird der Stundenumfang der Gruppenbegleiter*innen ausgewählt und festgesetzt?

Empfehlenswert:

  • 2 Zeitstunden pro Woche: 1,5 Stunden in der Elterngruppe und 0,5 Stunden zur Vor- und Nachbereitung.
  • In der Regel 16 Veranstaltungen im Halbjahr und 32 im Jahr
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche (legt jede Koordinierungsstelle selbst fest)
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen (legt jede Koordinierungsstelle selbst fest)

Wie lässt sich ein Austausch-/Reflexionstreffen zwischen den verschiedenen griffbereitMINI-Gruppenbegleiter*innen gestalten?

  • Im Rahmen eines (regionalen) Arbeitskreises griffbereitMINI, Griffbereit und Rucksack KiTa
  • Im Rahmen von Praxisworkshops/Qualifizierungen
  • Die koordinierende Stelle lädt die Gruppenbegleiter*innen in regelmäßigen Abständen an einen zentralen Ort ein
  • Themen sind i.d.R. organisatorische und inhaltliche Fragen

Bei welcher Gruppenstärke ist die Finanzierung des Programms sinnvoll?

Empfehlenswert ist eine gleichbleibende Gruppenstärke von 4 bis 8 regelmäßig teilnehmenden Familien. Dazu ist meist eine leicht höhere Anmeldezahl notwendig (6-10 *Familien).

Wie sieht eine langfristige Finanzierung aus?

Möglichkeiten:

  • Im Rahmen von Integrations- und Bildungskonferenzen des Landes/der Stadt/des Kreises, Festlegung von Integrationsleitzielen, insbesondere zur Sprachbildung, Familienbildung/Erwachsenenbildung sowie Synergieeffekte durch Landes- sowie Bundesprogramme (IfKuF, Sprach-Kitas, etc.)
  • Lokale Absprachen, Budget griffbereitMINI fest in den Haushalt der jeweiligen Kommune/des jeweiligen Jugendamtes einzustellen/Mittel der Familienzentren/Mittel der Frühen Hilfen
  • Über Spenden eines Unternehmens / Vereins etc.