FAQ Griffbereit

FAQ Griffbereit

FAQ Griffbereit

Ob als interessierte Familie, als pädagogische Fachkraft, Elternbegleiter*in oder Programmkoordinator*in: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was möchte Griffbereit?

Im Fokus steht die kleinkindgerechte Eltern-Kind-Interaktion (Aktivitäten wie z.B. Vorlesen, gemeinsames Malen, Spielen, etc.) in mind. zwei Sprachen: der Familiensprache(n) und Deutsch.

Wer kann an Griffbereit teilnehmen?

  • Kinder zwischen ein und drei Jahren und ihre Eltern/Familien, die bereits in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder die Potenziale der MehrSprachigkeit kennenlernen und nutzen möchten
  • Kinder mit und ohne festen Betreuungsplatz

Wo finden Griffbereit-Gruppen statt?

Griffbereit-Gruppen werden in Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Familienbildungsstätten sowie im Kontext von Migrationsorganisationen etc. angeboten.

Wann kann mein Kind mit Griffbereit starten?

Sobald das Kind 1 Jahr alt ist und eine Griffbereit-Gruppe angeboten wird.

Wann findet eine Griffbereit-Gruppe statt?

Neue Griffbereit-Gruppen starten jederzeit und finden in der Regel 1 x wöchentlich für ca. 1 Jahr statt.

Wer ist für das Programm verantwortlich?

Griffbereit wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. Auch die Gesamtkoordination NRW und bundesweit liegt bei der LaKo.

Nähere Informationen finden Sie hier (Link zu Über uns).

Welche Aufgaben hat die Bildungsinstitution, die Griffbereit anbietet?

  • Das Programm Griffbereit ist Teil des Konzepts
  • Die Bildungsinstitution ist Kooperationspartner des bundesweiten Programms Griffbereit
  • Die Bildungsinstitution stellt die Räumlichkeiten für die Griffbereit-Gruppe bereit

Ist während der Griffbereit-Gruppe eine Kinderbetreuung für Geschwisterkinder gewährleistet?

Ja, wenn Eltern/Familien mit Kindern unter oder über dem Alter der Programmzielgruppe teilnehmen, kann eine Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Wer ist für das Programm Griffbereit verantwortlich?

Griffbereit wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKos) fachlich begleitet. Auch die Gesamtkoordination NRW und bundesweit liegt bei der LaKo.

Nähere Informationen finden Sie hier

Die Umsetzung erfolgt obligatorisch in Zusammenarbeit mit den lokalen Kommunalen Integrationszentren (KI) und den bundesweiten Kooperationspartnern (Landeskoordinierungsstellen, lokale- und/oder regionale Programmkoordinierungsstellen).

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wann kann das Programm starten?

Griffbereit kann jederzeit starten – sobald die benötigte Gruppenstärke (mind. 6 interessierte Familien) zusammenkommt.

Welche Bildungsinstitutionen sind geeignet?

Bildungsinstitutionen, die

  • ihr Interesse beim KI oder beim bundesweiten Kooperationspartner bzw. beim Bundestransfer-Team anmelden
  • über ausreichend Räume verfügen
  • die ausreichende Gruppenstärke für die Bildung von -Familien-Gruppen ausweisen (mind. 6 interessierte Familien)

Welche Stellen sollten von Anfang an bei der Programmplanung eingebunden werden?

Empfehlenswert: Jugendamt/Fachberatung und mögliche Förderer und Geldgeber

Wer sollte im Hinblick auf das Gelingen des Programms miteinander vernetzt sein?

  • Kommunales Integrationszentrum/bundesweiter Kooperationspartner
  • Jugendamt
  • Träger der KiTa/Fachberatungen
  • Kitaleitung und -team
  • Elternbegleiter*in
  • Frühe Hilfen, Familienbildung, MSO, Integrationskursträger, Ankommenstreffpunkt, usw.
  • weitere Netzwerkpartner, z.B. Bibliotheken, etc.

Welche Schritte sind vor der Implementierung des Programms in der Bildungsinstitution zu beachten?

  • Klärung Aufgaben Programmträger
  • Klärung Finanzierung
  • Kooperationsvereinbarung zwischen Träger/KiTa und KI/bundesweite Kooperationspartner
  • Programmvorstellung, Interessensbekundung und Akquise
  • Qualifizierung

Welche Aufgaben hat die Bildungsinstitution?

  • das Programm Griffbereit fungiert als Konzept der Bildungsinstitution (integratives Angebot)
  • Kooperationsvereinbarung zwischen KI/bundesweitem Kooperationspartner und Bildungsinstitution/Träger (Festschreibung Ziele der Zusammenarbeit, Kooperationsbeiträge der Partner, Finanzen)
  • Räumlichkeiten für die Eltern-/Familiengruppe (und einer möglichen Kinderbetreuung) bereitstellen
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation
  • Teilnahme an Qualifizierungsangeboten
  • Ggf.: Teilnahme am Arbeitskreis Griffbereit und Rucksack vor Ort

Welche Aufgaben haben das KI/der bundesweite Kooperationspartner?

  • Präsentation des Programms u.a. bei interessierten Trägern, im KiTa-Team
  • Koordinierung/Begleitung des Programms
  • Bereitstellung der Materialien
  • Werbung für das Programm
  • Teilnahme und Auswertung der jährlichen Evaluation
  • Basisqualifizierung der Elternbegleiter*innen und Erzieher*innen
  • Weiterbildung der Elternbegleiter*innen und Erzieher*innen

Wer ist für die Werbung der Teilnehmer*innen des Programms verantwortlich bzw. welche Methoden der Familienanwerbung haben sich bewährt?

  • die Bildungsinstitution weist bei den Anmeldegesprächen bereits auf das Programm hin.
  • evtl. Werbung über migrantische Communities und MSO und ggf. in Absprache mit Integrationsrat.

Welche Aufgaben haben Elternbegleiter*innen?

  • Teilnahme an der Planung des Programms vor Beginn
  • Teilnahme an wöchentlichen Planungsgesprächen und Absprachen mit Anleiter*in und Erzieher*in
  • Wöchentliche Eltern-/Familiengruppe (2 Zeitstunden)
  • Teilnahme an der Basisqualifizierung und Weiterbildung für Elternbegleiter*innen, Reflexionsgespräche
  • Teilnahme an Austausch- und Reflexionstreffen vor Ort
  • Teilnahme an der jährlichen Evaluation

Welche Voraussetzungen sollten Elternbegleiter*innen mitbringen?

  • eigene MehrSprachigkeit
  • zeitlich und räumlich flexibel

Wer schließt den Vertrag mit dem/r Elternbegleiter*in?

  • Der Träger der Griffbereit-Gruppe
  • Der Träger der Kindertageseinrichtung

Wer schult die Elternbegleiter*innen?

Lokales KI/bundesweiter Kooperationspartner

Ist während der Griffbereit-Gruppe eine Kinderbetreuung notwendig?

Ja, wenn Eltern/Familien mit Kindern unter oder über dem Alter der Programmzielgruppe teilnehmen

Wer schließt den Vertrag mit der Kinderbetreuung?

Siehe Punkt: Wer schließt den Vertrag mit dem/r Elternbegleiter*in

Wer ist für das Programm Griffbereit verantwortlich?

Griffbereit wird von den Landesweiten Koordinierungsstellen (LaKo) fachlich begleitet. Auch die Gesamtkoordination NRW und bundesweit liegt bei der LaKo.

Nähere Informationen finden Sie hier

Die Umsetzung erfolgt obligatorisch in Zusammenarbeit mit den lokalen Kommunalen Integrationszentren (KI) und den bundesweiten Kooperationspartnern (Landeskoordinierungsstellen, lokale- und/oder regionale Programmkoordinierungsstellen).

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wer übernimmt die Federführung zur Durchführung des Programms?

Die Kommunalen Integrationszentren bzw. die bundesweiten Kooperationspartner koordinieren oder begleiten das Programm ggf. auch in Kooperation mit anderen Ämtern/Trägern und bieten Informationsveranstaltungen und Schulungen an.

Wie hoch ist der Stundenumfang, den Elternbegleiter*innen für ihre Tätigkeit aufbringen?

In der Regel:

  • 3-4 Zeitstunden pro Woche: 2 in der Elterngruppe und 1-2 Stunden zur Vor- und Nachbereitung
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Wie sieht die Honorierung der Elternbegleiter*innen aus und welche Termine sind dabei zu berücksichtigen?

Die Tätigkeit als Elternbegleiter*in wird in der Regel honoriert. Die LaKI erhebt Mittelwerte und spricht orientiert an den Sätzen der Familienbildung/VHS Empfehlungen aus. Die Honorierung kann sich aber auch an der Übungsleiterpauschale orientieren oder in Form eines Mini-Jobs erfolgen. Es gibt auch den Fall der Freistellung des festangestellten Personals, welche eine direkte Honorierung ersetzt.

Zu den Terminen zählen in der Regel:

  • Durchführung der Gruppenstunden
  • Schulungen, Fortbildungen
  • Reflexions- und Planungsgespräche
  • Vor- und Nachbereitung der Angebote

Ggf.: Termine des regionalen Arbeitskreis Griffbereit und Rucksack

Wer schult die Elternbegleiter*innen?

Empfehlenswert:

Federführung der Schulung beim lokalen KI/bundesweiten Kooperationspartner, der später die Griffbereit-Gruppen begleitet und so von Anfang an ein Ansprechpartner der Elternbegleiter*innen sein kann.

Informationen zum Programm vermittelt das lokale KI/der bundesweite Kooperationspartner.

Zu bestimmten Themenschwerpunkten wie z.B. Medienpädagogik, Literacy usw. können ggf. Referent*innen eingesetzt werden.

Welche Schwerpunkte werden bei der Schulung gesetzt?

Siehe dazu: Qualifizierung zur Elternbegleiter*in.

Welche Bescheinigungen erhalten Elternbegleiter*innen?

  • Bestätigung Basisqualifizierung EB
  • Bestätigung Weiterqualifizierung EB
  • Bestätigung über Zeitraum der Honorartätigkeit EB

Welche Themen eignen sich besonders für Vorläufer-, Einstiegs- oder Schnupperkurse?

Familie oder KiTa-Einstieg, Medien, Bewegung

Wer schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der Bildungsinstitution und weiteren Partnern ab?

Das lokale KI oder der bundesweite Kooperationspartner schließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger/der Bildungsinstitution und – wenn vorgesehen – mit weiteren Partnern ab.

Wie sieht es mit Kooperationsvereinbarungen zwischen LaKI und KI/bundesweitem Kooperationspartner bzw. KI/bundesweitem Kooperationspartner und Träger, Institution aus?

Die Umsetzung ist an Kooperationsvereinbarungen gebunden.

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern oder Bildungsinstitutionen vor Ort sind regional zu treffen.  

Welche Voraussetzungen sind bei der Suche der Elternbegleiter*innen zu beachten?

  • mehrsprachige/r Elternbegleiter*in
  • zeitlich und räumlich flexibel

Nach welchen Kriterien wird der Stundenumfang der Elternbegleiter*innen ausgewählt und festgesetzt?

Empfehlenswert:

  • 3-4 Zeitstunden pro Woche: 2 in der Elterngruppe und 1-2 Stunden zur Vor- und Nachbereitung.
  • Plus Zeit für Austausch-/Reflexionsgespräche
  • Plus Zeit für Fortbildungen und Schulungen

Welche Schwerpunkte sollten bei den Schulungen beachtet werden?

Siehe dazu: Qualifizierung zur Elternbegleiter*in.

Welche Bescheinigungen sind den Elternbegleiter*innen auszuhändigen?

  • Bestätigung Basisqualifizierung EB
  • Bestätigung Weiterqualifizierung EB
  • Bestätigung über Zeitraum der Honorartätigkeit EB

Wie lässt sich ein Austausch-/Reflexionstreffen zwischen verschiedenen Griffbereit-Gruppen gestalten?

  • Im Rahmen eines (regionalen) Arbeitskreises Griffbereit und Rucksack
  • Im Rahmen von Praxisworkshops/Qualifizierungen

Bei welcher Gruppenstärke ist die Finanzierung des Programms sinnvoll?

Empfehlenswert ist eine gleichbleibende Gruppenstärke zwischen 6 (Minimum) und 18 Personen.

Wie sieht eine langfristige Finanzierung aus?

Möglichkeiten:

  • Im Rahmen von Integrations- und Bildungskonferenzen des Landes/der Stadt/des Kreises, Festlegung von Integrationsleitzielen, insbesondere zur Sprachförderung, Familienbildung/Erwachsenenbildung sowie Synergieeffekte durch Landes- sowie Bundesprogramme (IfKuF, Sprach-Kitas, etc.)
  • Lokale Absprachen, Budget Griffbereit fest in den Haushalt des jeweiligen Jugendamtes einzustellen/Mittel der Familienzentren
  • Großzügige Spende eines Unternehmens / Fußballvereins etc.